Die FMA hat nunmehr Ende Juli die seit Längerem erwartete Compliance-Erklärung zu den am 5. 6. 2019 auf Deutsch publizierten Leitlinien der EBA vom 25. 2. 2019 zu Auslagerungen1 abgegeben.
Die Leitlinien legen die internen Governance-Regelungen, einschließlich eines soliden Risikomanagements, fest, die Institute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute einführen sollten, wenn sie Funktionen auslagern, insb mit Blick auf die Auslagerung kritischer oder wesentlicher Funktionen. Sie geben den nationalen Behörden zudem vor, wie diese Regelungen im Rahmen des Art 97 CRD IV, des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP), des Art 9 Abs 3 PSD2 und des Art 5 Abs 5 E-Geld-RL überprüft und überwacht werden sollten, indem sie ihrer Pflicht nachkommen, die kontinuierliche Einhaltung der Zulassungsbedingungen der Institute, an die diese Leitlinien gerichtet sind, zu überwachen (s hierzu insb Titel V
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