Nachdem der österr Gesetzgeber die Investment Firms Directive RL (EU) 2034/2019 (IFD) - insb durch Inkraftsetzen des Wertpapierfirmengesetzes (WPFG) und Novellierung des WAG 20181 - mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2023 vollständig in nationales Recht umgesetzt hat, konnte die FMA nun iS einer Konvergenz mit den Level-III-Rechtsakten die entsprechenden Fully-compliant-Meldungen zu einigen Leitlinien der EBA an die europäische Agentur übermitteln.2 Hierbei handelt es sich um folgende Leitlinien, zu denen die FMA im Jahr 2022 jeweils noch - mangels Umsetzung von IFD/IFR in innerstaatliches Recht - bloße "Intend-to-comply-Erklärungen" abgegeben hatte:
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