Thema

Corona - Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz

Dr. Andreas Gerhartl

Das EpidemieG räumt Unternehmen einen Anspruch auf Verdienstentgang ein. Ob dieser Anspruch auch für Verdienstausfälle infolge der "Corona-Krise" besteht, wird medial (überaus kontroversiell) diskutiert, die Antwort muss aber differenziert ausfallen. Der folgende Beitrag versucht, die einschlägige Rechtslage aufzubereiten.

Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an 2019-nCoV ("2019 neuartiges Coronavirus") wurden mit V BGBl II 2020/15 explizit in die Anzeigepflicht gem § 1 Abs 2 EpidemieG einbezogen. "Corona" (COVID-19) unterliegt daher - unabhängig von der Bezeichnung als Pandemie oder Epidemie - dem EpidemieG.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/265

20.05.2020
Heft 9/2020
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.