Kein Thema steht aktuell derart im Mittelpunkt von Diskussionen wie die Eindämmung des Coronavirus. Die österreichische Regierung will zur Bekämpfung des Virus die Begegnungen von Bürgern über eine App elektronisch registrieren.1 Doch lässt sich eine solche App überhaupt auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage stützen? Und - sofern eine solche existiert - muss zusätzlich eine neue Rechtsgrundlage zur Auswertung personenbezogener Daten durch den Staat geschaffen werden? Diese zwei datenschutzrechtlichen Grundfragen bleiben in der Diskussion um die Bekämpfung bzw Eindämmung des Coronavirus weitgehend ungeklärt.
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