Die FMA hat in der COVID-19-Krise mittels Verordnung Short Selling verboten. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Hintergründe und den Inhalt dieser FMA-Verordnung sowie deren Anpassung und Verlängerung.
In der COVID-19-Krise hat die FMA Short Selling kurzerhand verboten. Die Regulierung von Leerverkäufen ist immer ein Drahtseilakt, da Leerverkäufe nützlich und potenziell gefährlich gleichermaßen sind. Die EU-Leerverkaufsverordnung (Short Selling Regulation - "SSR")1 anerkennt, dass Leerverkäufe unter normalen Marktbedingungen positive Auswirkungen auf die Marktliquidität und auf eine effiziente Kursbildung haben.2 Dieser Nutzen von Leerverkäufen ist auch wirtschaftswissenschaftlich belegt.3
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