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COVID-19 bringt Short-Selling-Verbot

Sebastian Sieder

Die FMA hat in der COVID-19-Krise mittels Verordnung Short Selling verboten. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Hintergründe und den Inhalt dieser FMA-Verordnung sowie deren Anpassung und Verlängerung.

In der COVID-19-Krise hat die FMA Short Selling kurzerhand verboten. Die Regulierung von Leerverkäufen ist immer ein Drahtseilakt, da Leerverkäufe nützlich und potenziell gefährlich gleichermaßen sind. Die EU-Leerverkaufsverordnung (Short Selling Regulation - "SSR")1 anerkennt, dass Leerverkäufe unter normalen Marktbedingungen positive Auswirkungen auf die Marktliquidität und auf eine effiziente Kursbildung haben.2 Dieser Nutzen von Leerverkäufen ist auch wirtschaftswissenschaftlich belegt.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/102

28.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Sebastian Sieder

Dr. Sebastian Sieder ist Associate bei Müller Partner Rechtsanwälte im Bereich Kapitalmarktrecht. Er publiziert regelmäßig zum Kapitalmarktrecht. So etwa Aktuelles Insiderrecht aus dem Jahr 2016, wo er sich monografisch mit der EuGH-Judikatur zum Insiderrecht auseinandergesetzt hat.