COVID-19 bestimmt momentan nicht nur die Tätigkeit von Ärzten, Politikern und Medienvertretern, sondern führt auch zu zahlreichen noch unbeantworteten Fragen im gesamten Rechtsbereich. Die bis dato in der 2. Republik nie dagewesenen Maßnahmen des Gesetzgebers und der Verordnungsgeber betreffen auch die Unternehmer ganz massiv. Der folgende Beitrag befasst sich mit einem für viele freiberuflich und selbständig tätige Unternehmer zentralen Thema eines Anspruchs auf Ersatz des Unterbrechungsschadens1 im Rahmen einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung (sogenannte BUFT).
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