Thema

COVID-19-Gesetzgebung: Geklärte und ungeklärte Fragen im Zivilverfahren

Mag. Dominik Schindl

Das 4. COVID-19-G1 novelliert ua das (nunmehr 1.) Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-JuBG).2 Für das zivilgerichtliche Verfahren bedeutet das einerseits eine Klarstellung der bisher umstrittenen Fristenberechnung und andererseits, dass Zustellungen wieder flächendeckend erfolgen. Ein Blick auf den einschlägigen § 26a ZustG wirft allerdings neue Fragen auf.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/236

06.05.2020
Heft 8/2020
Autor/in
Dominik Schindl

Dr. Dominik Schindl ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.