Thema

COVID-19, Nichtigkeit des Zivilprozesses und amtswegige Wahrnehmung

Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber / Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr

Im Februar und März 2021 ergingen zwei Rechtsmittelentscheidungen, die sich im Zusammenhang mit COVID-19 jeweils mit der Frage der Nichtigkeit eines erstinstanzlichen Zivilprozesses beschäftigten und zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangten: Während der OGH zu 2 Ob 173/20k1 eine Nichtigkeit wegen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit verneinte, bejahte das OLG Graz zu 6 Rs 6/21f2 eine Nichtigkeit wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter. Der Beitrag analysiert die beiden Entscheidungen und kommt zum Ergebnis, dass in beiden Fällen die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens aufzugreifen war bzw gewesen wäre.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/447

18.08.2021
Heft 13/2021
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Matthias Neumayr

Dr. Matthias Neumayr ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz). Er ist ua Mitherausgeber des ABGB-Taschenkommentars, des Praxiskommentars „Internationales Zivilverfahrensrecht“ und der Zeitschrift „Zivilrecht aktuell“.