Übersicht über die Judikatur des VwGH zu § 32 EpiG
Neben der Erlassung von Absonderungsbescheiden gemäß den §§ 7 und 17 EpiG1 in Verbindung mit der Absonderungsverordnung2 waren die Bezirksverwaltungsbehörden während der COVID-19-Pandemie mit der Erlassung von Bescheiden über Anträge auf Vergütung von Verdienstentgang gemäß § 32 EpiG beschäftigt.3 Mangels Absonderungen in umfangreicher Zahl war die Judikatur zu § 32 EpiG bis zum Beginn der COVID-19-Pandemie durchaus überschaubar.4 Seitdem hat die Anzahl einschlägiger Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH beträchtlich zugenommen. Hierbei hat der VwGH nicht nur Klarstellungen im Hinblick auf die schon in der Stammfassung des COVID-19-MG5 enthaltene mangelnde Anwendbarkeit der die Schließung von Betriebsstätten betreffenden Bestimmungen des EpiG getroffen. Der VwGH hat zu etlichen grundlegenden Fragestellungen der Vergütung von Verdienstentgang Stellung genommen. Somit lohnt sich insbesondere vor dem Hintergrund einer rechtlichen Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie ein Blick auf die Judikatur des VwGH zu § 32 EpiG. Der vorliegende Beitrag dient der Sichtung und systematischen Darstellung der bedeutsamsten Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH zu § 32 EpiG seit Beginn der COVID-19-Pandemie.
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