In aller Kürze

COVID-19 und Passagierrechte

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Kommission hat im ABl 2020 C 89 I/1 Leitlinien zur Auslegung der vier Passagierrechte-VO zum Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise veröffentlicht. Ua wird darin die Auffassung vertreten, dass behördliche Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zu Flugannullierungen führen, als außergewöhnlicher Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 zu qualifizieren sind.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/186

08.04.2020
Heft 6/2020