Aktuelles / Unionsrecht

Crowdfunding: Prioritäten der Europäischen Kommission

Bearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Die Europäische Kommission legt in einer Mitteilung vom 27. 3. 2014 ihre Prioritäten zu der künftigen Entwicklung des Crowdfunding dar.1 Der Begriff des Crowdfunding um-

schreibt einen neuartigen Finanzierungskanal, im Wege dessen durch öffentliche Aufrufe von einer Vielzahl an Gebern Mittel für bestimmte Projekte beschafft werden. Abhängig vom Umfang und von der Art der Gegenleistung wird zwischen dem spendenbasierten (donation-based) Crowdfunding, dem auf Belohnungen beruhenden (rewards-based crowdfunding oder pre-sales) Crowdfunding, dem mit einer Gewinnbeteiligung verbundenen Crowdfunding (crowdinvesting) oder darlehensähnlichen Konstruktionen (crowdlending) unterschieden.2 Ziel der Mitteilung ist es, diese heterogene Gruppe an Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, zumal diese eine alternative Finanzierungsquelle für KMU darstellen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/90

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.