Aktuelles / Unionsrecht

Crowdfunding: Prioritäten der Europäischen Kommission

Bearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Die Europäische Kommission legt in einer Mitteilung vom 27. 3. 2014 ihre Prioritäten zu der künftigen Entwicklung des Crowdfunding dar.1 Der Begriff des Crowdfunding um-

schreibt einen neuartigen Finanzierungskanal, im Wege dessen durch öffentliche Aufrufe von einer Vielzahl an Gebern Mittel für bestimmte Projekte beschafft werden. Abhängig vom Umfang und von der Art der Gegenleistung wird zwischen dem spendenbasierten (donation-based) Crowdfunding, dem auf Belohnungen beruhenden (rewards-based crowdfunding oder pre-sales) Crowdfunding, dem mit einer Gewinnbeteiligung verbundenen Crowdfunding (crowdinvesting) oder darlehensähnlichen Konstruktionen (crowdlending) unterschieden.2 Ziel der Mitteilung ist es, diese heterogene Gruppe an Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, zumal diese eine alternative Finanzierungsquelle für KMU darstellen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/90

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG) für die Fondsregulierung verantwortlich. Sie ist Autorin mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, sowie zur gesamten Breite des Finanzmarktrechts und hält laufend Vorträge für Wissenschaft und Praxis.