Am 1. 9. 2015 trat das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft, mit dem insb die Finanzierung von KMU mittels Crowdinvesting geregelt werden sollte. Mit BGBl I 2018/48 wurde das AltFG erstmals1 umfassend novelliert. Anlass dieser Novelle war ausweislich der Mat2 die notwendige Anpassung der österr Rechtslage an die neue Prospekt-VO.3 Im Zuge dieser Novelle wurde auch die Abgrenzung zwischen AltFG und KMG neu gezogen und im AltFG fanden einige bedeutende Neuerungen statt.
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