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"CRR in der Fassung COVID": Anpassungen der europäischen Bankenregulierung aufgrund der COVID-19-Pandemie

Thomas Stern

Mit VO (EU) 2020/873 adressiert der europäische Gesetzgeber spezifische Restriktionen der Bankenregulierung mit dem Ziel, sowohl Anreizsysteme für die stete Kreditvergabe im drohenden Konjunkturabschwung zu schaffen als auch die generelle Manövrierfähigkeit der im Binnenmarkt tätigen Banken aufrechtzuerhalten. Die gegenständliche VO zieht dabei auch Elemente der CRR II zeitlich vor.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/170

26.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.