Am 29. 12. 2009 legte das Justizministerium den Entwurf des Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzes (120/ME, 24. GP) zur Begutachtung bis 1. 2. 2010 vor.
Neben der Einführung des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) und den korrespondierenden Änderungen im KSchG, die ohne Zweifel das Schwergewicht und Zentrum des Umsetzungspakets zur Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG darstellen1, wird mit dem DaKRÄG auch eine Neuordnung des Darlehensvertrags im ABGB angestrebt. Weiters erfolgen Anpassungen in den aufsichtsrechtlichen Materiengesetzen. Die beiden letztgenannten Themenkreise werden im Folgenden kurz vorgestellt:
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