Thema

Das 2. ErwSchG - Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Mag.a Romana Fritz

Nach mehrjähriger Vorbereitung mündete die Reform des Sachwalterrechts in das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG, BGBl I 2017/59). Dieses wurde im Frühjahr 2017 einstimmig im Parlament beschlossen.1 Am 1. 7. 2018 wird es in Kraft treten. Der folgende Beitrag stellt kurz einige wesentliche Änderungen dar.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/351

27.06.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Romana Fritz
Mag. Romana Fritz, Richterin am Bezirksgericht Meidling (Familienrecht, allgemeines Zivilrecht und Bestandrecht); zwischenzeitlich als Referentin in der Legislativabteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht des BMJ tätig.