Nach mehrjähriger Vorbereitung mündete die Reform des Sachwalterrechts in das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG, BGBl I 2017/59). Dieses wurde im Frühjahr 2017 einstimmig im Parlament beschlossen.1 Am 1. 7. 2018 wird es in Kraft treten. Der folgende Beitrag stellt kurz einige wesentliche Änderungen dar.
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