Die Gründung von Bankzweigstellen im EWR-Raum ist für österreichische und EWR-Kreditinstitute von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Der Beitrag soll Hinweise und Überlegungen zum einzuhaltenden Anzeigeverfahren unter Einbeziehung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen liefern.
Der österreichische Bankenmarkt boomt. An dieser Entwicklung hat das seit 2004 stark im Anwachsen begriffene Auslandengagement österreichischer Banken insb in Zentral- und Osteuropa einen erheblichen Anteil1. Trotz der großen Bedeutung des Auslandsgeschäfts für den österreichischen Bankenmarkt hat sich die österreichische Literatur soweit ersichtlich in letzter Zeit nur am Rande2 mit der Ausübung der Niederlassungsfreiheit für Banken im Binnenmarkt befasst3. Diese Abhandlung soll daher einige wesentliche prozedurale Aspekte der österreichischen Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Banken (Errichtung von Zweigstellen) skizzieren und kritisch beleuchten4.
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