Thema

Das Brautgabeversprechen nach islamischem Ritus

RAA Dr. Emanuel Lerch

Wesen, Funktion und Einordnung nach österreichischem Zivilrecht

Immer öfter haben sich österreichische Gerichte mit Braut- bzw Morgengabeversprechen (arabisch "mahr") auseinanderzusetzen, wie sie va noch bei religiösen Eheschließungen nach islamischem Brauchtum üblich sind. Dabei handelt es sich um das im Rahmen der (religiösen) Verehelichung gemachte Versprechen des Ehemanns, der Ehefrau mit oder nach der Eheschließung einen frei zu vereinbarenden Wertgegenstand - typischerweise etwa Gold oder Schmuck - zu leisten. Die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte und die Anwendbarkeit des österreichischen Sachrechts vorausgesetzt,1 kreisen die zentralen eherechtlichen Streitfragen in aller Regel um die Aufteilungszugehörigkeit einer bereits geleisteten Brautgabe2 einerseits und um die Notariatsaktspflicht einer noch nicht geleisteten Brautgabe andererseits.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/293

03.06.2024
Heft 9/2024
Autor/in
Emanuel Lerch

Dr. Emanuel Lerch hat als Universitätsassistent am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien zu Fragen des Persönlichkeitsschutzes im System der EMRK dissertiert und arbeitet inzwischen als Rechtsanwaltsanwärter mit Schwerpunkt auf Familienrecht in Wien.