Wesen, Funktion und Einordnung nach österreichischem Zivilrecht
Immer öfter haben sich österreichische Gerichte mit Braut- bzw Morgengabeversprechen (arabisch "mahr") auseinanderzusetzen, wie sie va noch bei religiösen Eheschließungen nach islamischem Brauchtum üblich sind. Dabei handelt es sich um das im Rahmen der (religiösen) Verehelichung gemachte Versprechen des Ehemanns, der Ehefrau mit oder nach der Eheschließung einen frei zu vereinbarenden Wertgegenstand - typischerweise etwa Gold oder Schmuck - zu leisten. Die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte und die Anwendbarkeit des österreichischen Sachrechts vorausgesetzt,1 kreisen die zentralen eherechtlichen Streitfragen in aller Regel um die Aufteilungszugehörigkeit einer bereits geleisteten Brautgabe2 einerseits und um die Notariatsaktspflicht einer noch nicht geleisteten Brautgabe andererseits.
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