In der Vergangenheit gab es immer wieder Initiativen, im Gesetzgebungsverfahren eine wirksame Gesetzesfolgenabschätzung (in der Folge: GFA) zu etablieren. Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, insbesondere dessen § 17, und den dazu bisher ergangenen Begleitregelungen im weiteren Sinn sollte und könnte ein neuer Impuls in Richtung einer wirkungsorientierten GFA verbunden sein. Der Beitrag stellt - ausgehend von der Darstellung und einem Vergleich mit der aktuellen Rechtslage und Situation - den Rechtsrahmen für die Zeit ab 1. Jänner 2013 dar und versucht dazu eine kritische Würdigung und Vorschau auf die zu erwartenden praktischen Auswirkungen. Die wesentliche These dazu lautet: Mangels Verbindlichkeit, rechtlicher Sanktionen bei Nichtdurchführung und fehlender Ressourcen werden umfassende GFA auch in Zukunft nicht zu Standards im Gesetzgebungsprozess werden.
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