Thema

Das FamRÄG 2009 - die wichtigsten Änderungen

Dr. Marco Nademleinsky

Im zweiten Anlauf - aus dem FamRÄG 2008 ist nichts geworden - hat der Nationalrat am 8. 7. 2009 das Familienrechts-ÄnderungsG 2009 (FamRÄG 2009) beschlossen (BGBl I 2009/75). Es tritt im Großen und Ganzen mit 1. 1. 2010 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die bessere Berücksichtigung moderner Familienformen, insb der Patchwork-Familie. Unter einem wird das Ehegüterrecht von überholten Rechtsinstituten bereinigt und die Möglichkeit der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen erweitert. Weiters wird ein fakultatives Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen eingeführt und die Unterhaltsbevorschussung verbessert. All dies - und noch mehr - geschieht durch Anpassungen in nicht weniger als 17 Gesetzen. Die wichtigsten werden im Folgenden dargestellt. Zu den Änderungen im EheG siehe Schwimann, Zak 2009/530, 323, in diesem Heft.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2009/531

29.09.2009
Heft 17/2009
Autor/in
Marco Nademleinsky

Dr. Nademleinsky ist als Rechtsanwalt in Wien auf Familienrecht spezialisiert, Universitätslektor an der Universität Wien für Internationales Familienrecht und als Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland anerkannt.