Im zweiten Anlauf - aus dem FamRÄG 2008 ist nichts geworden - hat der Nationalrat am 8. 7. 2009 das Familienrechts-ÄnderungsG 2009 (FamRÄG 2009) beschlossen (BGBl I 2009/75). Es tritt im Großen und Ganzen mit 1. 1. 2010 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die bessere Berücksichtigung moderner Familienformen, insb der Patchwork-Familie. Unter einem wird das Ehegüterrecht von überholten Rechtsinstituten bereinigt und die Möglichkeit der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen erweitert. Weiters wird ein fakultatives Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen eingeführt und die Unterhaltsbevorschussung verbessert. All dies - und noch mehr - geschieht durch Anpassungen in nicht weniger als 17 Gesetzen. Die wichtigsten werden im Folgenden dargestellt. Zu den Änderungen im EheG siehe Schwimann, Zak 2009/530, 323, in diesem Heft.
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