Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über das am 1. 7. 2010 in Kraft getretene IRÄG 2010. Diese Änderungen umfassen neben einer Stärkung des - in Hinkunft als "Sanierungsplan" bezeichneten - Zwangsausgleichs mit der Möglichkeit der Eigenverwaltung eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Erleichterung der Sanierung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Senatspräsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.
Publikationen (Auswahl):
Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht4 (gemeinsam mit Czernich und Mayr 2015); Schwimann/Kodek (Hrsg), Praxiskommentar ABGB I und IV5 (2018), II und III5 (2020), V, VI und VII5 (2021); IX5 (2022); Kommentierung der Art 16 ff EuInsVO und des IIRG in Burgstaller/Neumayr, Internationales Zivilverfahrensrecht II (2003); Kurzkommentar FBG (gemeinsam mit G. Nowotny und Umfahrer 2005); Grundbuchsrecht² (2016); daneben Mitarbeit an zahlreichen Kommentaren, insb Deixler-Hübner, EO, und Fasching/Konecny, Zivilprozeßgesetze3 sowie zahlreiche Aufsätze.