Datenschutz & E-Government

Das Klassenfoto auf der Volksschulwebsite - eine juristische Herausforderung

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Dieser Beitrag bespricht die Entscheidung der Datenschutzbehörde,1 in welcher diese eine Verletzung berechtigter Geheimhaltungsinteressen eines Volksschülers durch die Veröffentlichung des Klassenfotos auf der Schulwebsite festgestellt hat. Im Anschluss daran wird im Lichte der jüngsten Rsp der Zivil- und Strafgerichte erörtert, ob und gegebenenfalls inwieweit minderjährige Personen überhaupt in der Lage sind, einer Verarbeitung ihrer Bilddaten wirksam zuzustimmen und welche Auswirkungen für die Rechtsdurchsetzung bestehen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/56

27.06.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.