Eine Betrachtung aus Anlass von EuGH C-778/18
Kreditgeber bieten Verbrauchern Kreditverträge regelmäßig in Kombination mit weiteren Produkten an. Oft handelt es sich dabei um Kopplungsgeschäfte, die im Geltungsbereich des HIKrG nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Obwohl kombinierte Verbraucherkreditverträge weit verbreitet sind, blieben Kopplungsgeschäfte sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bisher weitgehend unbeachtet. Aus Anlass der E C-778/181 analysiert der folgende Beitrag die Zulässigkeit von gekoppelten Verbraucherkreditverträgen in Ö.
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