Thema

Das nachrangige Drittdarlehen im gerichtlichen Sanierungsfall

Dr. Otto Werschitz

Der gegenständliche Beitrag stellt den aktuellen Stand der Diskussion im Zusammenhang mit dem rechtlichen Schicksal nachrangiger Drittdarlehen im Fall der gerichtlichen Sanierung eines Unternehmens dar und führt eigene Lösungsansätze ins Treffen.

Bei nachrangigen Darlehen ist grundsätzlich zwischen Darlehen, die von einem Gesellschafter in der Krise des Unternehmens gem § 1 EKEG begeben wurden und denen aufgrund ihres eigenkapitalersetzenden Charakters ex lege gem § 57a IO iVm § 14 EKEG Nachrangigkeit im Insolvenzfall anhaftet, und den hier interessierenden Darlehen von dritter Seite, bei denen es sich idR um Kreditinstitute handelt, zu unterscheiden. Bei letzteren wird die Nachrangigkeit erst aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern in der Regel für den Fall der Insolvenz privatautonom vereinbart.1

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Artikel-Nr.
Zak 2018/588

26.09.2018
Heft 16/2018
Autor/in
Otto Werschitz

Dr. Otto Werschitz ist Partner der Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Tätigkeit als Insolvenzverwalter sowie als Schuldner- und Gläubigervertreter in Insolvenzverfahren.

Publikationsauswahl:
Werschitz/Muhri, Grundzüge der Insolvenzordnung2, NWV, 2018; Privatbeteiligtenanspruch der Insolvenzmasse bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer gemäß §§ 156 und 159 StGB?, ZIK 2014, 165; Internationale (Un)Zuständigkeit gemäß Art 22 Nr 5 EuGVVO alt / Art 23 Nr 5 EuGVVO neu und bei einstweiligen Verfügungen, ZAK 2016/9; Werschitz/Ragoßnig, Österreichisches Vergaberecht3, 2012.