Deskriptoren:
E-Government; Rückschein, elektronischer; Verwaltungsverfahren; Zustelldienst; Zustellrecht; Zustellung, elektronische.
Rechtsquellen:
Der Gesetzgeber hat Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts das Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Schriftstücke - Zustellgesetz1) erlassen, mit dem vorrangigen Ziel, die bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft befindlichen Zustellvorschriften von ZPO, StPO, AVG und BAO zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, vor allem aber in einem Gesetz zu konzentrieren2). Während das ZustG ebenso wie seine Vorgängerbestimmungen in den einzelnen Verfahrensgesetzen ganz auf ein Zustellmonopol der Post zugeschnitten war3), hat man Ende des vorigen Jahrhunderts - wohl auch bedingt durch das immer raschere Anwachsen der Zahl der Internetzugänge in der Bevölkerung4) - begonnen, die kostengünstigere Technik elektronischer Datenübermittlung als Instrument der Zustellung behördlicher Schriftstücke vorzusehen und neben den traditionellen Übermittlungstechniken zum Einsatz zu bringen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.