Beiträge

Das neue Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB - Übersicht über die Neuerungen sowie unions- und verfassungsrechtliche Probleme

A.Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

§ 283 UGB wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen im Vergleich zur alten Rechtslage. Außerdem geht der Autor der Frage nach, ob die Neuregelung insb wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz gegen Unionsrecht oder Verfassungsrecht verstößt. Fazit: Die doppelte Verhängung von Zwangsstrafen sowohl gegen Kapitalgesellschaften als auch gegen deren Vorstände bzw Geschäftsführer verstößt gegen den Gleichheitssatz!

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/127

22.09.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.