Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in das österreichische Recht bringt nicht nur inhaltliche Änderungen (wie erweiterte vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers und die Verlängerung der Rücktrittsfrist bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften auf 14 Tage) sondern auch eine weitere Zersplitterung des Verbraucherrechts, viele neue Auslegungsfragen, die nur mit Hilfe des EuGH lösbar sein werden, und gewöhnungsbedürftige Gesetzesabkürzungen wie VRUG und FAGG. Der Gesetzgeber hat zwar die Umsetzungsfrist versäumt, die eine sechsmonatige Legisvakanz sicherstellen sollte; der in der RL vorgesehene Geltungsbeginn mit 13. 6. 2014 soll aber eingehalten werden. Mittlerweile liegt neben der Regierungsvorlage (89 BlgNR 25. GP) der Bericht des Justizausschusses des Nationalrats zu diesem Gesetzesvorhaben vor (92 BlgNR 25. GP). Der folgende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die Neuerungen.
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