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Das Zusammenspiel von Mindestinhalt, Bewilligungspflicht und Anzeigepflicht beim Pensionskassen-Geschäftsplan

Dr. Michael Reiner

Zugleich eine Besprechung von VwGH 27. 1. 2014, 2011/17/0263 ua*

FMA

Finanzinstitutionen müssen idR einen Geschäftsplan (GP) erstellen.1 Die Funktion dieser Pläne reicht von einer Art Businessplan bis zu einem verbindlichen und detaillierten Leistungskatalog. An diesem zweiten Ende der Skala ist der GP der Pensionskassen (PK) angesiedelt. Dieser hat nach § 20 Abs 2 Pensionskassengesetz (PKG) sämtliche Angaben und Parameter2 zum Betrieb des PK-Geschäfts zu enthalten, so insb die Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins etc), die Formeln für die Leistungsberechnung und die Aufteilung des Veranlagungs- sowie des versicherungstechnischen Ergebnisses auf die Berechtigten. Damit determiniert der GP in weiten Teilen die (Berechnung der) Höhe der (späteren) Leistungen an die Berechtigten. Bedenkt man weiter, dass der GP grundsätzlich einseitig von der PK erlassen wird und von dieser auch jederzeit geändert werden kann, sind die Interessen der Berechtigten potenziell massiv betroffen. Um dies zu verhindern, bedarf der GP vor seiner Durchführung einer Bewilligung durch die FMA.3 Mit der Festlegung im GP und dessen Bewilligung wird der Geschäftsinhalt für die PK insofern verbindlich, als die PK keine vom GP abweichenden Geschäfte tätigen darf.4

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/136

18.08.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Michael Reiner

Dr. Michael Reiner war nach seiner Tätigkeit als Assistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien Referent im Fachverband der Pensionskassen der Wirtschaftskammer Österreich. Seit 2013 ist er Mitarbeiter der Abteilung Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionskassen in der Finanzmarktaufsicht (FMA). Dr. Reiner hat neben Arbeiten zum Betriebspensionsrecht vor allem zu arbeits- und europarechtlichen Fragen publiziert, zuletzt den Beitrag: Überlegungen zur Koordination der Rechtsquellen im Pensionskassenmodell, in Kietaibl/Schörghofer/Schrammel (Hrsg), Rechtswissenschaft und Rechtskunde – Liber Amicorum für Robert Rebhahn (2014).