Mit den Datenbereitstellungsdiensten hat die MiFID II drei neue Kategorien von Finanzmarktakteuren geschaffen: Die genehmigten Veröffentlichungssysteme, die Anbieter konsolidierter Datenticker und die genehmigten Meldemechanismen. Der gegenständliche Beitrag soll einen Überblick über die neue Materie bieten und die wichtigsten Aspekte herausarbeiten.
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Mag. Martin Knoll, LL.M. ist Jurist beim Data Protection Office eines österreichischen Kreditinstituts.