In aller Kürze

Datenschutz - Auskunftsrecht bei Bonitätsbewertungen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem Art 15 Abs 1 lit h DSGVO umfasst das Auskunftsrecht der betroffenen Person bei einer automatisierten Entscheidungsfindung bzw Profiling auch "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik". Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des VwG Wien, das im Ausgangsverfahren den Umfang der Auskunftspflicht eines Anbieters von Bonitätsbewertungen zu klären hat, gelangte der EuGH in der Rs C-203/22, Dun & Bradstreet Austria, zum Schluss, dass der Auskunftspflichtige die bei der Erstellung des Bonitätsprofils konkret angewendeten Grundsätze in präziser, transparenter und leicht verständlicher Weise erläutern muss, auch wenn die Logik komplex ist. Dass sich der Auskunftspflichtige auf ein Geschäftsgeheimnis beruft, schließe seine Auskunftspflicht nicht generell aus, sondern mache eine Interessenabwägung notwendig. § 4 Abs 6 DSG, nach dem bei Gefährdung eines Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich ("in der Regel") kein Auskunftsrecht besteht, sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2025/108

10.03.2025
Heft 4/2025