Derzeit führt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Vor-Ort-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen (VU) durch. Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine unbedenkliche Routinetätigkeit, doch liegt den Autoren ein behördliches Dokument vor, das Bedenken an der datenschutzrechtlichen Konformität der Prüfungspraxis auslöst. In der Folge soll daher untersucht werden, ob das Verhalten der FMA mit dem Gesetz im Einklang steht.
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RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.
Mag. Martin Knoll, LL.M. ist Jurist beim Data Protection Office eines österreichischen Kreditinstituts.