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Datenschutzrechtliche Grenzen der Versicherungsaufsicht

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M., M.B.A. / Mag. Martin Knoll

Derzeit führt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Vor-Ort-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen (VU) durch. Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine unbedenkliche Routinetätigkeit, doch liegt den Autoren ein behördliches Dokument vor, das Bedenken an der datenschutzrechtlichen Konformität der Prüfungspraxis auslöst. In der Folge soll daher untersucht werden, ob das Verhalten der FMA mit dem Gesetz im Einklang steht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/57

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Ernst Brandl

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.

Martin Knoll

Mag. Martin Knoll, LL.M. ist Jurist beim Data Protection Office eines österreichischen Kreditinstituts.