In einer rezenten Entscheidung hat sich die Datenschutzbehörde mit den Grenzen der sog "Straßenfotografie" nach der DSGVO unter dem besonderen Blickwinkel der Kunstfreiheit auseinandergesetzt. Der Beitrag nimmt die rechtskräftigen Überlegungen zum Anlass, eine Standortbestimmung im stets nur fallkonkret zu bewertenden Grundrechtekonflikt vorzunehmen, und versucht, checklistartig mögliche Konsequenzen im Sinne einer best practice festzumachen.
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