Der Beitrag bietet einen Überblick über die Judikatur zur Verteilung der Unterhaltspflichten bei Mitbetreuung des Kindes durch beide Elternteile, die auf einem Dreistufenmodell basiert und zwischen üblichen Kontaktrecht, intensiverer Mitbetreuung und gleichwertiger Betreuung differenziert (siehe auch Kolmasch, Unterhaltsminderung wegen Mitbetreuung - Neues zur Berechnung des Restgeldunterhaltsanspruchs, Zak 2022/684, 364). Nach Ansicht der Autorin ermöglicht das Stufenmodell in der praktischen Anwendung graduelle Übergänge. Die Befürchtung, dass mit geringen Veränderungen der Betreuungstage eklatante Unterhaltsänderungen verbunden sind, sei unbegründet.
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