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Decentralized Exchanges - (nicht) im Anwendungsbereich des FM-GwG?

Florian Dafinger / Martin Hanzl

"Digitalisierung", "Blockchain" und auch "Künstliche Intelligenz" waren in den letzten Jahren wahre buzzword-Dauerbrenner. Zuletzt gesellte sich zu diesen Schlagworten auch das Phänomen "Decentralized Finance" (kurz DeFi) dazu. Der Total Value Locked (TVL), der den Wert hinterlegter Sicherheiten und bereitgestellter Liquidität abbildet, ist ein Indikator für den Erfolg dezentraler Finanzanwendungen.1 Anfang 2020 betrug der TVL noch rund 10 Mrd USD, gegen Ende des Jahres 2021 bereits über 110 Mrd USD.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/181

29.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in
Florian Dafinger

Florian Dafinger, LL.M. (WU) ist Jurist in der Abteilung Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs sowie in der Sandbox & Kontaktstelle FinTech der FMA. Er ist Autor im Handbuch Digitalisierung sowie weiterer Fachartikel zu Krypto-Assets. Auch im Rahmen seines Doktorats an der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigt er sich eingehend mit der rechtlichen Beurteilung von Krypto-Assets.

Martin Hanzl

Dr. Martin Hanzl, MSc (WU), LL.M. (IT Law) ist Rechtsanwalt und Head of New Technologies bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH. Überdies ist er Projektverantwortlicher des „Blockchain and Smart Contracts“ Projektes des European Law Institute und arbeitet auf europäischer Ebene mit hochkarätigen Expert:innen im Bereich neuer Technologien zusammen. Martin Hanzl ist außerdem Herausgeber und Autor des Handbuches Digitalisierung, Autor des Handbuchs Blockchain und Smart Contracts sowie zahlreicher weiterer Fachartikel zu neuen Technologien und Gesellschaftsrecht.

Publikationsauswahl:
Hanzl/Rubey, Blockchain – frischer Wind im Gesellschaftsrecht? GesRZ 2018, 102; Hanzl/Rubey, Smart Contracts – die intelligente Art Verträge zu schließen? Zak 2018, 238; Hanzl/Geißler, „Alles Blockchain“ – Arbeitsrecht 4.0? ecolex 2018, 690.