In aller Kürze

Deckelung der Maklerprovision mit Dienstleistungs-RL vereinbar

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine nationale Regelung, die den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an natürliche Personen deckelt, ist nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-674/23, AEON NEPREMIČNINE, grundsätzlich mit der Dienstleistungs-RL 2006/123 vereinbar, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Im Ausgangsfall geht es um die slowenische Rechtslage, die den Provisionsanspruch auf 4 % des Kaufpreises bzw eine Monatsmiete begrenzt.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/105

10.03.2025
Heft 4/2025