Das in erster Auflage erschienene Handbuch Familienrecht handelt den gesamten Kernbereich des Familienrechts lückenlos ab, ergänzt um damit zusammenhängende - in der Praxis höchst relevante - Rechtsbereiche. Die in 26 Kapiteln behandelten Themengebiete reichen von der historischen Entwicklung des Familienrechts über die Kernbereiche wie Ehe, eingetragene Partnerschaft, Unterhalt, Abstammung, Obsorge, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erbrecht (wobei bspw auch das mit dem ErbRÄG 2015 neu eingeführte Pflegevermächtnis erläutert wird), internationale Bestimmungen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht bis hin zu eher "exotischen" Bereichen wie zB Mediation/Gesundheitsmediation, Sozialversicherung (hier ua Kapitel zu mitversicherten Angehörigen in der Krankenversicherung, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Sozialversicherung etc), Familie und Steuerrecht (Familienbesteuerung im EStG, außergewöhnliche Belastungen mit Familienbezug etc), Familie und Unternehmen (Familienunternehmen, Generationenwechsel im Familienunternehmen, etc) sowie Familie und Verwaltungsrecht (zB Meldepflichten, besondere Pflichten der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf Pflichten von Kraftfahrzeuglenker und Zulassungsbesitzer etc).
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