Literaturübersicht / Verfahrensrecht

Deixler-Hübner, Privilegien der DSGVO auch für Schiedsgerichte? RdW 2020/88, 89.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die DSGVO sieht für Gerichte bestimmte Privilegien vor. Diese unterliegen bspw gem Art 55 Abs 3 DSGVO nicht der Kon-trolle durch die Aufsichtsbehörde, sondern der Aufsicht durch justizinterne Organe. Nach Ansicht der Autorin geht die DSGVO von einem funktionellen Gerichtsbegriff aus, der auch Schiedsgerichte erfasst.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/182

25.03.2020
Heft 5/2020