Neben den delegierten Rechtsakten zur MiFID II1 und jenen im versicherungsrechtlichen Bereich2 sind jüngst auch zwei Level-II-Rechtsakte betreffend Nachhaltigkeitsrisiken/-faktoren und -präferenzen im Bereich des Investmentrechts im ABl erschienen:
Die modifizierten Bestimmungen ähneln im Wesentlichen jenen der DelVO (EU) 2017/565. So sehen die beiden neuen Art 18 Abs 5 und 6 DelVO (EU) 231/2013 vor, dass AIFM bei Erfüllung der ihnen übertragenen Sorgfaltspflichten auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen müssen und dass sie, wenn sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren iSv Art 4 Abs 1 lit a VO (EU) 2019/2088 oder nach Maßgabe von Art 4 Abs 3 und 4 dieser VO berücksichtigen, dabei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Rechnung tragen.
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