Am 2. 8. 2021 sind einige delegierte Rechtsakte betreffend Nachhaltigkeitsrisiken/-faktoren und -präferenzen in Bezug auf die MiFID II im ABl veröffentlich worden.
Mit der gegenständlichen, auf Art 16 Abs 12, Art 24 Abs 13 und Art 25 Abs 8 MiFID II basierenden DelVO wird der wohl bedeutendste delegierte Rechtsakt zur MiFID II, und zwar jener in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke dieser RL, adaptiert. Generell wird in der DelVO nunmehr an zahlreichen Stellen vorgesehen, dass Wertpapierfirmen (einschließlich Banken) Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Unternehmensorganisation und Kundenbeziehung berücksichtigen müssen.
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