Aktuelles / Unionsrecht

Delegierte Verordnung der Kommission zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate (Delegierte VO (EU) 342/2014)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Am 21. 1. 2014 veröffentlichte die Kommission die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden. Die Verordnung der Kommission regelt die Vorgehensweise und Methodik zur Berechnung der Eigenmittel auf Ebene eines Finanzkonglomerats.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/125

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.