Aktuelles / Unionsrecht

Delegierte Verordnung der Kommission zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate (Delegierte VO (EU) 342/2014)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Am 21. 1. 2014 veröffentlichte die Kommission die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden. Die Verordnung der Kommission regelt die Vorgehensweise und Methodik zur Berechnung der Eigenmittel auf Ebene eines Finanzkonglomerats.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/125

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.