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Delegierte Verordnung hinsichtlich der Detailbestimmungen zur PRIIP-VO im ABl veröffentlicht

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments hatte zuletzt am 14. 9. 2016 die von der EU-Kommission vorgelegten technischen Regulierungsstandards zur VO (EU) 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) zurückgewiesen - ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte der EU-Finanzmarktregulierung. Im Gefolge dessen hatte der Rat am 8. 12. 2016 eine Verordnung angenommen, mit der der Geltungsbeginn der Vorschriften für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) um zwölf Monate aufgeschoben wird. Die PRIIP-VO 1286/2014 soll demnach erst ab dem 1. 1. 2018, und nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, bereits ab Anfang 2017 gelten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/125

24.05.2017
Heft 5/2017