Am 4. 3. 2019 wurde im ABl1 die DelVO (EU) 2019/3498 der Kom vom 25. 10. 2018 zur Ergänzung der BRRD durch technische Regulierungsstandards "zur Festlegung der Kriterien, anhand de-
ren die Auswirkungen eines Institutsausfalls auf die Finanzmärkte, auf andere Institute und auf die Finanzierungsbedingungen zu bewerten sind", veröffentlicht. Die DelVO beruht auf Art 4 Abs 6 der BRRD und normiert die quantitativen (Art 1, Art 3 DelVO) und qualitativen (Art 2, Art 4 DelVO) Kriterien für die Bewertung bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, anhand derer beurteilt werden soll, ob diesen Unternehmen vereinfachte Anforderungen bei der Planung von Sanierungen und Abwicklungen (Sanierungs- und Abwicklungspläne) gestattet werden dürfen.
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