Am 9. 12. 2021 hat die Kom - nach Ablauf der Einspruchsfrist der Mitgliedstaaten (MS) - im ABl1 ihre DelVO 2021/2139 vom 4. 6. 2021 zur Ergänzung der Taxonomie-VO (VO [EU] 2020/852) durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien veröffentlicht, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
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