Am 24. 3. 2016 wurde die delegierte VO 2016/438 zur Ergänzung der RL 2009/65/EG ("UCITS V") in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen im ABl der Europäischen Union veröffentlicht.1 Durch die ggst Vorschriften werden die Regelungen für Verwahrstellen von UCITS näher ausgeführt bzw verdichtet:
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Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.
Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).