Am 24. 3. 2016 wurde die delegierte VO 2016/438 zur Ergänzung der RL 2009/65/EG ("UCITS V") in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen im ABl der Europäischen Union veröffentlicht.1 Durch die ggst Vorschriften werden die Regelungen für Verwahrstellen von UCITS näher ausgeführt bzw verdichtet:
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Dr. René Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.
Er ist Fachvortragender und Autor zahlreicher Publikationen insb. im öffentlichen Wirtschafts- und Finanzmarktaufsichtsrecht.