Mit der am 11. 12. 2015 im ABl veröffentlichten Delegierten VO (EU) 2015/2303 2 werden einheitliche Vorgaben für die Festlegung von "bedeutenden" Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen geschaffen. Dadurch soll die Koordinierung der relevanten zuständigen Behörden bei der Festlegung der diesbezüglichen Meldeverpflichtungen erleichtert werden. Darüber hinaus werden in Art 4 der Delegierten VO (EU)
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Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.