Eine Besprechung von EuGH 28. 1. 2015, C-375/13, Kolassa
Über Ersuchen des HG Wien vom 20. 6. 2013, 48 Cg 25/12d, hatte sich der EuGH in seiner Vorabentscheidung vom 28. 1. 2015, C-375/13, Kolassa,1 mit mehreren Fragen des internationalen Zuständigkeitsrechts nach der EuGVVO zu befassen. Zentraler Problempunkt ist die Frage, ob einem Anleger für die Klage gegen die im Vereinigten Königreich ansässige Emittentin von Zertifikaten (Inhaberschuldverschreibungen), mit der er nicht in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis stand, ein Klägergerichtsstand in Österreich zur Verfügung steht. Interessant ist auch die Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage, welche Beweisanforderungen im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung an zuständigkeitsbegründende "doppelrelevante" Tatsachen anzulegen sind.
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