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DelVO (EU) 2017/2358 in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber

Bearbeiter: Martin Ramharter

Unter dem etwas sperrigen Titel der DelVO zur Ergänzung der RL (EU) 2016/97 in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber1 finden sich Konkretisierungen des Art 25 der IDD zum Thema Product Oversight and Governance (POG).2

Mit der DelVO werden Vorschriften für die Aufrechterhaltung, Anwendung und Überprüfung von Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen für Versicherungsprodukte und für weitreichende Anpassungen bestehender Versicherungsprodukte vor ihrer Vermarktung bzw ihrem Vertrieb an Kunden (Produktgenehmigungsverfahren) sowie Vorschriften bezüglich der Produktvertriebsvorkehrungen für diese Versicherungsprodukte festgelegt (Art 1). Die DelVO gilt für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, die Versicherungsprodukte herstellen, die Kunden zum Verkauf angeboten werden ("Hersteller"), sowie für Versicherungsvertreiber, die in Bezug auf Versicherungsprodukte, die nicht von ihnen hergestellt werden, beraten oder diese anbieten (Art 2).

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/152

28.06.2018
Heft 6/2018