Abhandlungen

Demokratie, Rechtsstaat und Kollegialbehörden mit richterlichem EinschlagZu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Einrichtung von Kollegialbehörden nach Art 20 Abs 2 und Art 133 Z 4 B-VG

Christoph Grabenwarter / Michael Holoubek

Deskriptoren:

Agency; civil rights; Disziplinarrecht; Entschädigungsrecht; Grundverkehrsbehörden; Kollegialbehörden; Legitimation, demokratische; Privatrundfunkbehörde; Rechtsschutz; Rechtsstaatsprinzip; Richter; Schiedskommissionen; Telekom-Control-Kommission; Verwaltungsgerichtshof; Verwaltungskontrolle; Verwaltungssenate, unabhängige; Verwaltungsstrafrecht; Weisungszusammenhang.

Rechtsvorschriften:

Art 1, 12, 18, 20, 44, 77, 91, 129 ff B-VG; Art 6, 13 EMRK; Art 2 7. ZPEMRK.

Art 20 Abs 1 B-VG bestimmt, dass auf Zeit gewählte oder ernannte berufsmäßige Organe unter der Leitung der obersten Organe die Verwaltung führen. Sie sind, soweit verfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden und diesen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich. Die obersten Organe ihrerseits sind für die Tätigkeit der ihnen nachgeordneten Organe politisch verantwortlich. Das Weisungsprinzip bildet in Verbindung mit der aus der gewählten Parlamentsmehrheit abgeleiteten Bestellung der obersten Organe und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament eine wesentliche verfassungsrechtliche Determinante der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns, genauer von dessen inhaltlicher demokratischer Legitimation1).

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Artikel-Nr.
ZfV 2000/520

03.05.2000
Heft 2/2000
Autor/in
Michael Holoubek

Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek ist Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Außerdem ist er Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.

Rezente Publikationen:
Holoubek/Holzinger, Vergaberecht – Materielles Europarecht, Jahrbuch Europarecht 2013, 195; Holoubek/Potacs/Scholz, Gebietsgemeinden - eine verfassungspolitische Alternative?, JRP 2013, 118; Holoubek, Das „Zertifizierungsrechtsverhältnis“ – Überlegungen zu „Staat“ und „Privat“ im Wirtschaftsrecht in FS Stolzlechner (2013) 259.

Christoph Grabenwarter
Univ.-Prof.DDr. Christoph Grabenwarter
Institut für Europarecht und Internationales Recht
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1/ Gebäude D3, 3. Stock
1020 Wien