Thema

Der Anwendungsbereich des AHG

Dr. Andreas Gerhartl

Die Frage, ob ein Schaden im Zuge hoheitlichen Handelns entstanden und daher nach dem AHG geltend zu machen ist, kann äußerst knifflig sein. Der folgende Beitrag nähert sich diesem Problem unter Zugrundelegung der Rsp an. Dabei wird insb auch die aktuelle Judikatur zur Amtshaftung bei Personenbetreuung im Auftrag eines hoheitlichen Rechtsträgers einbezogen.

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Artikel-Nr.
Zak 2013/526

27.08.2013
Heft 15/2013
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.