Die Frage, ob ein Schaden im Zuge hoheitlichen Handelns entstanden und daher nach dem AHG geltend zu machen ist, kann äußerst knifflig sein. Der folgende Beitrag nähert sich diesem Problem unter Zugrundelegung der Rsp an. Dabei wird insb auch die aktuelle Judikatur zur Amtshaftung bei Personenbetreuung im Auftrag eines hoheitlichen Rechtsträgers einbezogen.
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