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Der Begriff des Wirtschaftlichen Eigentümers im WiEReG

Thomas Zivny

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ("WiEReG") BGBl I 2017/1362 setzt Teile der RL 2015/849 ("4. Geldwäsche-RL") in österreichisches Recht um und ist grundsätzlich mit 15. 1. 2018 in Kraft getreten.3 § 1 (Anwendungsbereich) und § 2 (Definition des wirtschaftlichen Eigentümers) sind bereits mit dem der Kundmachung des WiEReG folgenden Tag, dem 16. 9. 2017, in Kraft getreten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/2

30.01.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Thomas Zivny

Dr. Thomas Zivny, LL.M. ist Partner bei Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH und gehört dem Department Banking & Finance an.