Beitrag

Der Einlagebegriff im Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen im Sanktionsrecht

Lukas Röper / Victoria Fischl / Florian Winter

Kreditinstitute gehen in der Praxis davon aus, dass Guthaben aus Korrespondenzbankbeziehungen unter gewissen Voraussetzungen nicht unter den Einlagebegriff von Art 1 lit k VO (EU) 833/2014 (SanktionsVO)1 fallen. Diese Bestimmung gibt den Begriff der "Einlage" europarechtlich vor. Dennoch interpretieren sowohl die Mitgliedstaaten und Sanktionsbehörden in ihren Auslegungshilfen als auch die Kom in ihren FAQs den Begriff der "Einlage" unterschiedlich und teilweise sehr weit. Mangels einschlägiger Rsp und bislang lediglich begrenzter wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit dem Einlagebegriff der SanktionsVO führt dies bei den Normadressaten und den Betroffenen zu Unsicherheiten in der praktischen Auslegung. Die bestehende Unklarheit könnte unserer Einschätzung nach durch den Rückgriff auf die österr Lit zu § 1 BWG sowie die FAQs der Deutschen Bundesbank geschlossen werden und eine Abgrenzung der Begrifflichkeiten erlauben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/224

27.11.2024
Heft 11/2024
Autor/in
Lukas Röper

Dr. Lukas Röper LL.M. ist Co-Head of Sanctions und Partner bei rk partners rechtsanwaelte GmbH. Er berät Kreditinstitute und Unternehmen bei Verfahren vor den Sanktionsbehörden und implementiert Sanctions-Compliance Prozesse.

Victoria Fischl

Mag.a Victoria Fischl ist Co-Head of Sanctions und Partnerin bei rk partners rechtsanwaelte GmbH. Sie betreut eine große Anzahl von Blue-Chip-Unternehmen in Sanktionsangelegenheiten.

Florian Winter

Mag. Florian Winter LL.M. (Alicante) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei rk partners rechtsanwaelte GmbH.